Ostern
Brandschutztipps für Lager- und Osterfeuer
Die Stadtfeuerwehr Weiz möchte Sie auf dieser Seite über Brauchtumsfeuer zu Ostern informieren und Ihnen einige Tipps für den richtigen Umgang geben. Im Raum Weiz sowie in den meisten Gemeinden in der Steiermark dürfen Brauchtumsfeuer ausschließlich an den folgenden Tagen entzündet werden:
- am Karsamstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis Ostersonntag 03:00 Uhr,
- zur Sommersonnenwende (21. Juni)
- am Samstag vor der Sommersonnenwende (wenn 21. Juni Sonntag) oder Samstag nach der Sommersonnenwende (wenn 21. Juni kein Sonntag).
Bei zu hoher Ozonbelastung oder erhöhter Waldbrandgefahr kann auch an diesen Tagen ein Verbot erlassen werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie aus den Medien.
Überprüfen Sie die Gegebenheiten um das Osterfeuer und berücksichtigen Sie folgende Tipps.
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Ihr Brauchtums-/Lagerfeuer sollte nicht in der Nähe von weiteren brennbaren Materialien - wie
Bäumen oder Sträuchern - aufgebaut sein.
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Sie sollten jederzeit einen Eimer mit Wasser oder eine Schaufel für Erde griffbereit
haben.
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Es dürfen nur pflanzliche Materialen im trockenen Zustand verbrannt werden.
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Beobachten Sie das Feuer und führen Sie auch nach dem Löschen Kontrollen durch.
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Bei großer Trockenheit und Wind ist das Anzünden eines Feuers nicht erlaubt.
- Geben Sie versteckten Tieren eine Fluchtmöglichkeit, indem Sie das brennbare Material vor dem Entzünden noch einmal umschichten.
Sollte Ihr Osterfeuer dennoch außer Kontrolle geraten, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr unter dem Notruf 122.
Beachten Sie die Information des Landes Steiermark bezüglich Brauchtumsfeuer und Verbrennungsverbote: