Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist die Bestimmung zur Einhaltung des Steiermärkischen Feuerpolizeigesetz 1985.

Die Feuerpolizei umfaßt Maßnahmen, die der Verhütung, der Verhinderung, der Ausbreitung von Bränden, der Sicherheit von Personen im Brandfall, sowie der Ermittlung von Brandursachen dienen. Zu den Tätigkeiten zählen:

Feuerbeschau

§9 der Feuerbeschau: Die Feuerbeschau bei baulichen Anlagen dient zur Feststellung von Zuständen, die eine Brandgefahr verursachen oder begünstigen sowie die Brandbekämpfung und die Durchführung von Rettungsmaßnahmen erschweren oder verhindern können.

(Steiermärkisches Feuerpolizeigesetz 1985 Abschnitt IV. Feuerbeschau oder Objektaufnahmeprotokoll 1999 der Stadtfeuerwehr Weiz)

Erhebung der brandqefährdeten Objekte im Schutzbereich die nicht nach §9, Abs. 6. Feuerbeschau ausgeführt sind

Betreffend dem Sicherheitskonzept der Stadtfeuerwehr Weiz wird großer Wert auf den vorbeugenden Brandschutz gelegt. Das Ziel ist, dass die Feuerwehr aufklärend wirkt - zum Schutz der Bewohner und als Selbstschutz bei eventuellen Störfällen.

Störfall

Abweichen von dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand einer Anlage, durch das eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder in großem Ausmaß eine Gefahr für fremdes Eigentum oder für die Umwelt herbeigeführt werden kann.

Durch Befragung soll in einem Befund festgestellt werden, ob die Feuersicherheit des gegenständlichen Objektes gewährleistet ist. Die Feuerwehr wirkt aufklärend, wenn es sich um Mängel handelt, welche die Brandsicherheit gefährden.

(Objektaufnahmeprotokoll 1999 der Stadtfeuerwehr Weiz)

Brandsicherheitswachen entsprechend des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz

(Dienstvorschrift 1999 der Stadtfeuerwehr Weiz für Brandsicherheitswachen)

Eine Brandsicherheitswache ist zu stellen, wenn eine Veränderung der Betriebsstättengenehmigung durch die feuerpolizeilichen Vorschriften erfolgt oder diese verbindlich vorschreibt.

Brandschutzseminar