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Information/Brandschutztipps für Osterfeuer

05.04.2007

In den Gemeindegebieten von Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Grambach, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Pirka, Raaba und Seiersberg ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern ganzjährig verboten (LGBl. Nr.: 131/2006)! Außerhalb dieser Gemeinden dürfen Brauchtumsfeuer in der Steiermark im Jahr 2007 ausschließlich am 7. April (Karsamstag) und am 21. Juni (Sommersonnenwende) entzündet werden.
Dabei darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell verbrannt werden. Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag", falls es am Karsamstag regnet, ist ebenso nicht zulässig wie die Verlegung der Sonnwendfeier auf ein Wochenende. In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
Hier finden Sie noch einige Brandschutztipps...

Beitrag veröffentlicht: Michael Berghofer