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Ostern: Brandschutztipps für Lager- und Osterfeuer

Die Stadtfeuerwehr Weiz möchte Sie auf dieser Seite über Brauchtumsfeuer zu Ostern informieren und Ihnen einige Tipps für den richtigen Umgang geben.

Im Raum Weiz sowie in den meisten Gemeinden in der Steiermark dürfen Brauchtumsfeuer ausschließlich an den folgenden Tagen entzündet werden:

  • am Karsamstag (7. April 2012),
  • zur Sommersonnenwende (21. Juni 2012) und
  • am Samstag nach der Sommersonnenwende (23. Juni 2012).

Bei zu hoher Ozonbelastung kann auch an diesen Tagen ein Verbot erlassen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie aus den Medien.

Überprüfen Sie die Gegebenheiten um das Osterfeuer und berücksichtigen Sie folgende Tipps:

  • Ihr Brauchtums-/Lagerfeuer sollte nicht in der Nähe von weiteren brennbaren Materialien - wie Bäumen oder Sträuchern - aufgebaut sein.
     
  • Sie sollten jederzeit einen Eimer mit Wasser oder eine Schaufel für Erde griffbereit haben.
     
  • Es dürfen nur pflanzliche Materialen im trockenen Zustand verbrannt werden.
     
  • Beobachten Sie das Feuer und führen Sie auch nach dem Löschen Kontrollen durch.
     
  • Bei großer Trockenheit und Wind ist das Anzünden eines Feuers nicht erlaubt.
     
  • Geben Sie versteckten Tieren eine Fluchtmöglichkeit, indem Sie das brennbare Material vor dem Entzünden noch einmal umschichten.
Sollte Ihr Osterfeuer dennoch außer Kontrolle geraten,
verständigen Sie umgehend die Feuerwehr unter dem Notruf 122.

Beachten Sie die Information des Landes Steiermark bezüglich Brauchtumsfeuer und Verbrennungsverbote:




 

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Landes Steiermark.