Ausbildung

Die immer höher werdenden Anforderungen und Einsatzrisiken verlangen von jedem Feuerwehrmann eine gute und praxisnahe Ausbildung als Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz.

Eine gute Ausbildung ermöglicht es dem Feuerwehrmann, Gefahren rechtzeitig zu erkennen, richtig einzuschätzen und die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Sie hilft Fehler, die aufgrund der Hektik im Einsatz immer auftreten können, weitgehend zu vermeiden und ist eine wesentliche Voraussetzung für gutes Teamwork und eine gute Zusammenarbeit im Einsatz.

Nicht zuletzt motiviert und bestätigt eine gute Ausbildung unsere Feuerwehrkameraden in ihrer Feuerwehrarbeit.

Die Organisation der Ausbildung in der Stadtfeuerwehr Weiz erfolgt nach folgendem Modell:

Dienstvorschrift für den Bereitschaftsdienst

Es sind derzeit in der Stadtfeuerwehr Weiz 6 Bereitschaftsgruppen auf ca. 12 Mann Sollstärke aufgeteilt,. Diese Gruppen haben ca. 14 mal im Jahr Bereitschaftsdienst. Der Bereitschaftsdienst dauert von Samstag 18.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr, wobei am Sonntag von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr folgende Übungsdienste von der Gruppe durchgeführt werden:

Gerätekunde:

Wasserbezug herstellenÜben mit dem Gerät - Branddienst:

Üben mit dem Gerät - Technischer Dienst:

Einsatzplanung:

Kameradschaftspflege

Kameradschaftspflege durch Veranstaltungen, gemeinsame Aktivitäten etc.

Dienstvorschrift für Fachübungsdienst

Die Stadtfeuerwehr Weiz gliedert sich in 7 Fachgruppen.

Chargen:

Fahrer und Maschinisten:

Atemschutz-Geräteträger:

Gefahrenstoff - Vollkörperschutz:

Strahlenschutz:

Wasserdienst - Taucher:

Wasserdienst - Bootsführer:

Jugend:

Kommunikation - Funk:

EDV:

Ausbildung (Grundausbildung)

Ausbildung nach Dienstvorschrift der Stadtfeuerwehr Weiz

Ausbildung auf Bezirksebene

Ausbildung im Sinne des Selbstschutzes durch allgemeine Schulungen betreffend Gefahren an der Einsatzstelle.

Dienstvorschrift für Gesamtübungsdienst

Die Stadtfeuerwehr Weiz hält im Jahr ca. 12 Gesamtübungen ab. Diese werden von den eingeteilten Chargen vorbereitet und durchgeführt. Die Übungszeit ist in der Regel am Montagen von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr oder individuell nach Absprache.

Ohne kontinuierlichen Wiederholung und Auffrischung, ohne Fort- und Weiterbildung an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule, ist es nicht möglich, die Anforderungen, die heutzutage an die Stadtfeuerwehr gestellt werden, zu erfüllen.

Der Gesamtübungsdienst beinhaltet nachfolgende Punkte:

Fitness:

Körperliche Fitness als Grundvoraussetzung für den Feuerwehrdienst. Der Einsatz bewirkt im Unterbewusstsein Stress und eine veränderte körperliche Belastung. Um diesen Zustand positiv aufnehmen zu können, müssen wir aus Eigenverantwortung uns selbst, der Familie, sowie anderen Kameraden gegenüber, im Einsatz physisch und psychisch belastbar sein.

Stress (psychische Resistenz):

Abbau von Angst und Ungewissheit bei schwierigen Einsatzbedingungen. Üben in der Atemschutzübungsstrecke (Dienstvorschrift: Gefahrenstoff) zur emotionalen Bewältigung bei Beeinträchtigung der Sicht, Ungewissheit des Weges, engen Bereiche, momentaner Gefahrenveränderung, Retten und Bergen von Menschen usw.

Körperliche Belastung (physische Resistenz):

Bewältigung von Einsatzaufgaben ohne Überbeanspruchung des Blutdruckes und Pulses. Üben im Fitnessraum jeden Dienstag und Donnerstag, Übungsziel: Ausdauertraining sowie Krafttraining.

Krisenintervention

In der Einsatzvorbereitungsphase müssen die Kameraden psychologisch geschult werden, um selbst keinen nennenswerten Schaden zu erleiden. Denn ohne Betreuung nach einem traumatisierenden Notfallereignis,ist die seelische Belastung so groß, dass die Gefahr besteht, einen akuten psychischen Schock zu erleiden.

Das Konzept umfasst:

Integration der inaktiven Mitglieder

Die Feuerwehrmitglieder außer Dienst haben sich selbst die Verpflichtung auferlegt, bei Einsätzen, Übungen größeren Ausmaßes oder längerer Zeitdauer (Entscheidung trifft die Einsatzleitung) die Mithilfe, für Versorgung bzw. Nachschub von Hilfsmitteln die für den Einsatz notwendig sind, zu leisten. Am Einsatz selbst ist keine Mitarbeit vorgesehen. Die Mithilfe hängt von der körperlichen Verfassung des Feuerwehrmitgliedes außer Dienst ab. Die Mithilfe ist auch geboten, wenn die Feuerwehr eine Veranstaltung durchführt.