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Brauchtumsfeuer & Frohe Ostern

29.03.2018

Vorschriften und Sicherheitshinweise beachten

Vielerorts ist es eine langjährige Gepflogenheit, ein anlassbezogenes Brauchtumsfeuer zu entzünden. Was für die Teilnehmenden ein schöner Moment ist, kann für Anwohner durch Qualm und Geruch zu einer Belästigung werden. Auch die Gefahren für Menschen, Tiere und die Natur sind nicht zu unterschätzen. Das Erleiden von schmerzhaften Brandverletzungen ist keine Seltenheit. Hoher Sachschaden kann entstehen, wenn das Feuer außer Kontrolle gerät. Manchmal müssen Feuerwehren auch unnötig ausrücken, weil es durch Flammenschein oder Rauchentwicklungen zu Fehlalarmierungen kommt.

Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern unterliegt generell sehr strengen Vorschriften, die gesetzlich geregelt sind. Das Entzünden von Osterfeuern ist in der Steiermark ausschließlich nur am Karsamstag (31.03.2018) in der Zeit von 15:00 bis Ostersonntag 03:00 Uhr gestattet. In der Steiermark gibt es, je nach Gemeinde und Region, unterschiedliche Regelungen, was das Entzünden von Brauchtumsfeuern durch Privatpersonen betrifft.

Weitere Hinweise und Sicherheitstipps gibt es auf der Seite des Landesfeuerwehrverbandes: zu den Hinweisen

Außerdem haben wir die wichtigsten Informationen auf unserer Service-Seite zusammengefasst. Hier finden Sie den Gesetzestext zum Thema Brauchtumsfeuer in der Steiermark.

Die Stadtfeuerwehr Weiz wünscht Ihnen ein frohes Osterfest!

Beitrag veröffentlicht: Stefan Reisinger